Hilfskräfte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
Beschreibung
Da die Gebührenerhebung durch Parkautomaten erfolgt, gehört im Wesentlichen die Kontrolle der Parkscheine und das Entleeren der Parkautomaten zu dem Aufgabengebiet. Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Absprache zu unterschiedlichen Zeiten auch an Wochenenden. Daher richtet sich die Vergütung nach dem jeweiligen Stundenaufwand. Die Einstellung erfolgt im Rahmen von „geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Ruppel (Tel.: 06044-6630) oder Herr Plößer (Tel.: 06044-6632).
Interessent*innen wenden sich bitte schriftlich, gerne auch per E-Mail (bewerbungen@schotten.de) an die
Stadtverwaltung Schotten, Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten