Einbürgerung
Einbürgerung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
- mindestens fünf Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit (kein Bezug von öffentlicher Hilfe)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B 1)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- straffrei
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Die im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen und die weiteren Schritte können in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 €.