Gewerbeamt

Gewerbeamt


Diese Angelegenheiten aus dem Bereich des Gewerbeamtes und Gestattungswesens können Sie persönlich im      Bürgerbüro erledigen oder direkt Online durchführen.

  • Gewerbeanmeldung

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies zugleich auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Die Anmeldung kann persönlich, während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros, schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes oder online erfolgen. Das Anmeldeformular kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Gewerbemeldungen per E-Mail sind allerdings nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage (im pdf- oder jpg-Format) beigefügt werden. Eine telefonische Anmeldung ist nicht zulässig.

    Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
    Personalausweis bzw. Reisepass (bei persönlicher Vorsprache bzw. als Fotokopien bei schriftlicher Anzeige) Ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbe-Anmeldung ggf. mit Beiblatt (nur bei schriftlicher Anzeige) Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag (bei juristischen Personen).

    Hinweis:
    Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine eigene Anzeige durchzuführen. 

    Bei Handwerksbetrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.

    Bei erlaubnispflichtigen Gewerbe: Nachweis der entsprechenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Maklererlaubnis).

    Gebühren:
    Die Verwaltungsgebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 28,00 €. Die Gebühr für die Ausstellung einer Empfangsbestätigung beträgt 8,00 €.

    Online-Link: https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06535016

    Formular (pdf): Gewerbeanmeldung und weitere Vertreter

    Hinweise zur Gewerbeanzeige

  • Gewerbeummeldung

    Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb von Schotten verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen.

    Die Ummeldung kann persönlich, während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros, schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes oder online erfolgen. Das Formular kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Gewerbemeldungen per E-Mail sind allerdings nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage (im pdf- oder jpg-Format) beigefügt werden. Eine telefonische Anmeldung ist nicht zulässig.

    Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
    Personalausweis bzw. Reisepass (bei persönlicher Vorsprache bzw. als Fotokopien bei schriftlicher Anzeige) Ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbe-Ummeldung.
    Ggf. aktueller Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag (nur bei Tätigkeitsänderung/-erweiterung von Firmen). Bei Handwerksbetrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer. Bei erlaubnis-pflichtigen Gewerbe: Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenkonzession, Maklererlaubnis)

    Achtung:
    Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen !

    Die Gewerbeummeldung können Sie direkt Online unter folgendem Link durchführen:

    https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06535016

    Formular (pdf): Gewerbeummeldung und weitere Vertreter

    Hinweise zur Gewerbeanzeige

  • Gewerbeabmeldung

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt bzw. nach außerhalb von Schotten verlegt, muss dies zugleich auch der Gewerbemeldestelle anzeigen.

    Die Abmeldung kann persönlich, während der üblichen Öffnungszeiten  des Bürgerbüros, schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes oder online erfolgen. Das Ummeldeformular kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Gewerbemeldungen per E-Mail sind allerdings nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage (pdf oder jpg-Formate) beigefügt werden. Eine telefonische Abmeldung ist nicht zulässig.

    Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
    Personalausweis bzw. Reisepass (bei persönlicher Vorsprache bzw. als Fotokopien bei schriftlicher Anzeige). Ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Gewerbe-Abmeldung.

    Achtung:
    Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen!

    Die Gewerbeabmeldung können Sie direkt Online unter folgendem Link durchführen:

    https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06535016

    Formular (pdf): Gewerbeabmeldung und weitere Vertreter

    Hinweise zur Gewerbeanzeige

  • Gewerbe - Berichtigung

Für sonstige gewerbliche Erlaubnisse bzw. Anzeigen erhalten Sie Auskunft bei Herrn Plößer oder Frau Radmacher.


Veranstaltungen

Online-Anzeige einer Veranstaltung nach § 6 HGastG

Anzeige einer Veranstaltung nach § 6 HGastG (pdf-Formular)