Grabarten
Grabarten
Auf den Friedhöfen in Schotten und den Stadtteilen werden folgende Grabarten zur Verfügung gestellt:
Hierzu können Sie einen Flyer mit Informationen als PDF-Dokument herunterladen.
Pos. | Art | Beschreibung | Bestattungen | Erwerbskosten | Nutzungsdauer | Ruhefrist | Friedhöfe |
1 | Reihengrab | 1-stellig, es wird der Reihe nach bestattet, Wiederbelegung nicht möglich, Beisetzung einer Urne nur bis 1 Jahr nach Erdbestattung | 1 Erd-bestattung + 1 Urne | 985,00 € | 30 Jahre | 30 Jahre 20 Jahre | alle |
2 | Kindergrab | entspricht Reihengrab, Bestattung bis 5. Lebensjahr | 1 Erd-bestattung | 365,00 € | 30 Jahre | 30 Jahre | alle |
3 | Familienwahlgrab | 1-4-stellig, bei Möglichkeit auswählbar, mehrstellig nur an Verstorbene über 60 Jahre möglich, Verlängerung möglich | je Stelle 1 Erd-bestattung + 4 Urnen | je Stelle 1.430,00 € | 40 Jahre | 30 Jahre 20 Jahre | alle |
4 | Urnenwahlgrab | 4-stellig, bei Möglichkeit auswählbar, Verlängerung möglich | 4 Urnen | 1.250,00 € | 40 Jahre | 20 Jahre | alle |
5 | Urnennische | in der Urnenwand, 2-stellig, es wird der Reihe nach belegt, Verlängerung möglich, Beschriftung der Nischenplatte durch Nutzungsberechtigte | 2 Urnen | 1.580,00 € | 20 Jahre | 20 Jahre | Schotten |
6 | Gemeinschaftsgrabfeld | Urnenkammer für 1 oder 2 Urnen, es wird der Reihe nach belegt, Verlängerung möglich, keine Pflege durch Angehörige erforderlich/möglich, Anlage wird durch die Stadt Schotten unterhalten bzw. gepflegt, Erwerb+Beschriftung der Bronzetafel ausschließlich durch Fa. Hössl&Bohn OHG, Eichelsdorf durch Nutzungsberechtigte | 1 Urne 2 Urnen | 1.510,00 € 3.020,00 € | 20 Jahre | 20 Jahre | Schotten |
7
| Anonymes Urnengrabfeld | Anonymes Urnenfeld ist Grasfläche, keine Pflege erforderlich/möglich | 1 Urne | 465,00 € | 20 Jahre | 20 Jahre | Schotten |
8 | Baumgrab | 1-2 stellig, Grabplatte durch Nutzungsberechtigte in Auftrag zu geben, keine Pflege erforderlich/möglich | 1 Urne 2 Urnen | 935,00 € 1.870,00 € | 20 Jahre | 20 Jahre | wo Möglichkeiten bestehen |
Bei den Positionen 1, 2, 3 und 4 muss die Grabstätte spätestens 2 Jahre nach Beisetzung mit einer wetterbeständigen Grabmalanlage versehen werden. Es kann jedoch auch in Absprache mit der Friedhofsverwaltung eine Granitplatte ebenerdig verlegt werden, der übrige Bereich der Grabstätte ist dann Rasenfläche und eine Pflege bzw. Bepflanzung entfällt.