Pass- und Personalausweisamt

Pass- und Personalausweisamt


Diese Angelegenheiten aus dem Bereich des Passwesens können Sie direkt im Bürgerbüro erledigen:

  • (Vorläufiger) Bundespersonalausweis
  • (Vorläufiger / Express-) Reisepass
  • Kinderreisepass

Bei allen nachfolgenden Vorgänge ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig. 


Nachstehende Unterlagen benötigen Sie für die Antragsstellung:


Bundespersonalausweises (BPA)

  • Vorlage des BPA, bei erstmaliger Antragstellung den Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Gültigkeit: bis zum Alter von 24 Jahre = 6 Jahre; danach 10 Jahre
  • Gebühr: 22,80 € (unter 24 Jahre) bzw. 37,00 € (ab 24 Jahre)


Bundespersonalausweises (BPA) - vorläufig

  • Vorlage des BPA, bei erstmaliger Antragstellung den Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Gültigkeit: 3 Monate
  • Gebühr: 10,00 €


Reisepass

  • Vorlage des Reisepasses
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei Antragsstellung reicht ein gesetzlicher Vertreter aus, die zweite Zustimmung kann bei Abholung erfolgen
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • Gültigkeit: bis zum Alter von 24 Jahre = 6 Jahre; danach 10 Jahre
  • Gebühr: 37,50 € (unter 24 Jahre) bzw. 70,00 € (ab 24 Jahre)
  • Wichtige Informationen für Reisen in die USA


Express-Reisepass

Unter besonderen Bedingungen kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Sie benötigen dazu alles, was unter dem Punkt Reisepass bereits beschrieben wurde. Es kommt eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € hinzu. Sollten Sie Fragen zu solch einem Vorgang haben bzw. ob ein Express-Reisepass in Ihrem Fall möglich ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro.


Vorläufiger Reisepass

  • wird nur in besonderen Fällen ausgestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro


Kinderreisepass

Der Gesetzgeber hat am 8. Oktober 2023 beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden dürfen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2024 kann Kindern auf Antrag ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.


Befreiung von der Ausweispflicht

  • Bitte nehmen Sie Rücksprache mit dem Bürgerbüro