Ukraine-Flüchtlinge
Informationen rund um die Hilfe für die Ukraine
Liebe Schottener,
wir bitten um Ihre Mithilfe bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Großgemeinde!
Durch Beschluss des Kreistages vom heutigen Tage werden alle Vogelsberger Kommunen verpflichtet, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen. Das bedeutet für die Stadt Schotten, dass wir ab dem 21. März 2022 Notunterkünfte bereit stellen und nach privaten Wohnmöglichkeiten suchen müssen.
Nach dem sog. Königsteiner Schlüssel nimmt der Vogelsbergkreis derzeit wöchentlich 60 Geflüchtete auf, die nach Einwohnern auf die Vogelsberger Kommunen verteilt werden.
Schotten hat dabei ca. 10 %, so dass wir bis auf weiteres jede Woche 6 Menschen unterbringen müssen (es ist natürlich möglich, dass in einer Woche nur 4 und in der nächsten Woche 8 Personen kommen, Familienverbände sollen nicht auseinandergerissen werden). Die Zahlen können natürlich noch steigen.
Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder einzelne Zimmer oder einzelne Bereiche eines Wohnhauses haben, wo Geflüchtete aufgenommen werden können, melden Sie sich bitte mit Nennung Ihres Namens, der Adresse, einer Telefonnummer und der Cirka-Größe der Wohnung/des Wohnraums per E-Mail bei Frau Radmacher:
a.radmacher@schotten.de
Wir sammeln die Nennungen und geben diese an den Vogelsbergkreis weiter. Wir werden dann in Absprache mit Ihnen bzw. der Eigentümerin/des Eigentümers eine Besichtigung der Wohnräume vornehmen. Die tatsächliche Belegung erfolgt dann ebenfalls in Absprache, kann aber durchaus kurzfristig erfolgen. Wir als Kommune werden mit einer Vorlaufzeit von 2 Tagen informiert, wann wie viele Menschen zu übernehmen sind.
Für die Unterbringung zahlt der Vogelsbergkreis Miete, deren Höhe sich an folgender Tabelle orientiert:
Die Menschen, die vom Kreis den Kommunen zugewiesen werden, sind 2x auf Corona getestet (1x bei der Erstaufnahme in Alsfeld, das 2.x vor der Zuweisung in die Kommune), viele sind geimpft, alle sind in Ukrainisch über die Impfangebote informiert.
Alle haben eine medizinische Erstuntersuchung durchlaufen, sind ausländerrechtlich erfasst und haben damit eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen arbeiten.
Für alle ist dann auch schon der Antrag nach AsylbewerberleistungsG gestellt, so dass ein finanzielles Existenzminimum sichergestellt ist. Gleiches gilt für den Anspruch auf medizinische Versorgung (bei der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung bekommen die Menschen einen Berechtigungsschein, der mit zum Arzt zu nehmen ist und über den dann mit dem Kreis abgerechnet wird).
Schön wäre es, wenn diejenigen, die Geflüchtete aufnehmen, diese zur Anmeldung in Schotten mit ins Bürgerbüro begleiten. In der Regel haben die Menschen biometrische Pässe, aber auch in allen anderen Fällen können wir helfen.
Wir schicken die Anmeldungen, wenn gewünscht, direkt zum ZAV (Zweckverband Abfallwirtschaft), damit die Ausstattung mit größeren Tonnen schneller geht. Im Normalfall geht das über die ekom21 und dauert dann 4-5 Wochen.
Sie können dies gerne in Ihren privaten Netzwerken teilen!
Es wäre großartig, wenn wir allen Geflüchteten eine private Unterkunft vermitteln können und niemand länger als ein paar Tage in einer Notunterkunft verweilen muss!