Aktive Kernbereiche

Aktive Kernbereiche


Stadtumbau "Zentrale Kernstadt Schotten" im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Aktive Kernbereiche in Hessen


Im April 2008 startete das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung das neue Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ als Ausgestaltung des Bund-Länder-Programms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren.

Die Stadt Schotten hatte sich im August 2008 um die Aufnahme in das Förderprogramm beworben.

Mit Bescheid vom 31.10.2008 wurde die Stadt Schotten in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. Bewilligt wurden Fördermittel in Höhe von 307.000,-- € bei anerkannten förderfähigen Kosten von 425.000,-- €. Die Fördermittel sind vorerst ausschließlich für Planungen, Untersuchungen, Konzepte und Vergütung für Beauftragte bestimmt. Das Förderprogramm ist auf eine Dauer von 8 Jahren ausgelegt.

Ziel des Programms ist es, zentrale Versorgungsbereiche, die von Funktionsverlusten, insbesondere gewerblichem Leerstand, bedroht oder betroffen sind, als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und zu entwickeln. Gemeinsam sollen Konzepte ausgearbeitet und umgesetzt werden, die den Anspruch erfüllen,

  • die Individualität und das Alleinstellungsmerkmal der Kernbereiche zu schützen und weiterzuentwickeln,
  • Kernbereiche als Zentren öffentlichen Lebens zu festigen,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der Kernbereiche als Standorte des Einzelhandels und der Versorgung zu stärken,
  • das Wohnen und die Aufenthaltsqualität auch der Freiräume weiterzuentwickeln und zu verbessern,
  • kooperatives Handeln der Innenstadtakteure einzufordern,
  • Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und
  • Eigeninitiative der privaten Akteure zu ermöglichen und zu unterstützen.

Die Fördermittel werden als Zuschüsse von Bund und Land im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen zur Profilierung und Standortaufwertung insbesondere eingesetzt werden für:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich werthaltiger Zwischennutzung
  • Innenstadt- oder stadtteilbedingten Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen, innenstadt- oder stadtteilverträgliches Gewerbe
  • Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften
  • Teilfinanzierung von Verfügungsfonds
  • Leistungen Beauftragter

Als erste Maßnahme ist von der Stadt Schotten nun ein Integriertes Handlungskonzept aufzustellen, in dem die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung der Gesamtmaßnahme dargestellt sind. Dieses Konzept ist dann zusammen mit der endgültigen räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes mit dem Ministerium abzustimmen und letztendlich von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen kann entsprechend der in dem Integrierten Handlungskonzept enthaltenen Prioritäten beantragt werden.

Der Entwurf "Integriertes Handlungskonzept" kann bei Herrn Döll angefragt werden. 

 Zentrales Kennzeichen des Programms ist die Programmvorbereitung und -umsetzung in öffentlich-privater Partnerschaft. Durch eine intensive Einbindung und Vernetzung der örtlichen Akteure sollen die unterschiedlichen Interessen koordiniert, Eigeninitiative der Privaten geweckt und unterstützt sowie die lokalen Ressourcen gebündelt werden. Im Sinne eines urban-governance-Ansatzes sollen alle Akteure der Stadt- und Ortsteilzentren, zum Beispiel Unternehmer, Grundstücks- und Immobilieneigentümer, Bewohner, Vertreter von Kultur- und Sozialeinrichtungen, gemeinsam mit der Verwaltung Konzepte und Projekte zur Stärkung der Zentren entwickeln und realisieren. In den Programmgebieten sind dazu operative „lokale Partnerschaften“ zu gründen, die sich aus Vertretern von Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen. Als Lenkungsgruppe haben sie die Aufgabe, die Programmumsetzung zu steuern. Die lokalen Partnerschaften können auch über die Verwendung von Mitteln aus dem so genannten Verfügungsfonds entscheiden und damit auch nicht-investive Maßnahmen unterstützen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Homepage:

https://www.wibank.de/wibank/aktive-kernbereiche-in-hessen/aktive-kernbereiche-in-hessen--306842