Formulare
Formulare zum Thema Bauen
Gesplittete Abwassergebühr
Die heutige Abwassergebühr wird aufgeteilt (oder gesplittet) in eine Schmutzwassergebühr (also Schmutzwasser aus Bad, WC, etc.) und eine Niederschlagswassergebühr (also für Regenwasser, welches in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird). Die Niederschlagswassergebühr wird durch diese Teilung auch "gesplittete Abwassergebühr" genannt. Sie berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Fläche, von denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann und in die öffentlichen Abwasseranlagen geleitet wird.
Die Niederschlagswassergebühr kann erst nach Erfassung der bebauten und befestigten Fläche ermittelt werden, wozu das nachfolgende Formular dient. Nach § 25 der Entwässerungssatzung besteht gegenüber der Stadt Schotten eine Anzeigepflicht der Veränderung der versiegelten oder unversiegelten Flächen (Dächer, Hofflächen, Zufahrten, etc.).
Die Veränderungen sind der Stadt Schotten unverzüglich nach der Fertigstellung mitzuteilen!
Anschluss an die Entwässerungsanlage
Nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Schotten bedarf es bei der Herstellung, Veränderung, Stilllegung, Erneuerung oder Reparatur der Anschlussleitung von der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grundstücksgrenze einer Genehmigung durch die Stadt Schotten. Der Hausanschluss ist vom Grundstückseigentümer zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie das dazu notwendige Antragsformular.
Anschluss an die Wasserversorgungsanlage
Nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schotten bedarf es bei der Herstellung, Veränderung, Stilllegung, Erneuerung oder Reparatur der Anschlussleitung von der öffentlichen Sammeleitung beginnend an der Abzweigstelle bis zum Wasserzähler einer Genehmigung durch die Stadt Schotten. Der Hausanschluss ist vom Grundstückseigentümer zu beantragen.
Nachfolgend finden Sie das dazu notwendige Antragsformular.