Eichelsachsen

Bauleitplanung Stadtteil Eichelsachsen

Im Stadtteil Eichelsachsen wurde bereits im Jahre 1964 für das Wochenendgebiet "Am Hirzberg" ein Bebauungsplan aufgestellt. Nach mehreren Änderungen wurde dieser durch den Bebaungsplan "Am Hirzberg 2" im Jahr 1968 ersetzt.

Die Ausweisung eines Neubaugebietes erfolgte im Jahre 1965 durch den Bebauungsplan "Steingarten". Ende der 1970-er Jahre war durch die geplante Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes die Änderung der bisherigen Nutzung "Allgemeines Wohngebiet" in "Dorfgebiet" erforderlich. Die entsprechende Änderung durch den Bebauungsplan "Steingarten 1. Änderung" umfasst den gesamten Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes und trat im Jahre 1984 in Kraft.

Im Jahr 1982 wurde durch die Abrundungssatzung "Auf dem Hegerich" im Bereich der Forstgartenstraße die Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs gem. § 34 Baugesetzbuch gegenüber dem nicht bebaubaren Außenbereich klargestellt.

Ein ehemals gewerblich genutztes Grundstück am nördlichen Ortsrand wurde durch den Bebauungsplan "Am Kirchweg" im Jahre 1999 als "Dorfgebiet" ausgewiesen.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes wurde im Jahre 2013 der Bebauungsplan "Auf dem neuen Hof" aufgestellt.

Der Im Jahre 1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Im Bergfeld", durch den ein Wohnbaugebeit ausgewiesen werden sollte, wurde fehlerhaft bekannt gemacht und dadurch nicht wirksam. Die formelle Aufhebung dieses Bebauungsplanes erfolgte im Jahr 2020.

Die Bebauungspläne und die entsprechenden Begründungen sowie die Abrundungssatzung hierzu wurden eingescannt und stehen Ihnen hier als pdf-Datei zur Verfügung.


Bebauungspläne und Abrundungssatzung im Ortsbereich  

Bebauungsplan für das Wochenendgebiet "Am Hirzberg"